Der An- und Verkauf von Flächen zu landwirtschaftlichen bzw. forstwirtschaftlichen Zwecken wird von den Gemeinde- und Stadtverwaltungen durchgeführt.
An- und Verkauf von Flächen zu land- bzw. forstwirtschaftlichen Zwecken
Ansprechpartner/in
FD 60 - Bau und Planung | |
Berliner Straße 3 27389 Lauenbrück |
|