Angebote der Jugendarbeit wahrnehmen

zuklappenAnsprechpartner/in beim Landkreis Rotenburg (Wümme)
Frau Martens
KreisjugendpflegerinAmt / Bereich
Jugendamt - Dienststelle ROW
Kreishaus Rotenburg (Wümme)
Hopfengarten 2
27356 Rotenburg (Wümme)
Telefon: 04261 983-2535
Telefax: 04261 983-2549
E-Mail:

Allgemeine Informationen

Jugendarbeit kann Sie als jungen Menschen unterstützen, sich gut zu entwickeln und Ihre Interessen zu entdecken.

Sie können in der Jugendarbeit:

  • Ihre Persönlichkeit entwickeln und stärken
  • lernen, eigenverantwortlich zu handeln
  • motiviert werden, sich gesellschaftlich und sozial zu engagieren

Bei der Jugendarbeit können Sie je nach Angebot:

  • Kurse zu allgemeinen, politischen, sozialen, gesundheitlichen, kulturellen, naturkundlichen und technischen Themen besuchen
  • Sport treiben
  • spielen und Gleichaltrige treffen
  • sich mit Themen aus der Arbeitswelt, Schule oder Familie beschäftigen
  • andere Kulturen kennenlernen
  • sich erholen
  • sich beraten lassen

Jugendarbeit kann zum Beispiel stattfinden:

  • in offenen Jugendtreffs oder -zentren
  • auf Ferienreisen
  • bei politischer Bildung
  • beim Sport
  • bei Medien- oder Kulturprojekten
  • Alle Angebote sind freiwillig und in der Regel für junge Menschen mit Behinderungen zugänglich.

Landkreis Rotenburg (Wümme) - Kreisjugendpflege
Die Kreisjugendpflegerin fördert und berät Gemeinden, Vereine und Verbände in Fragen der Kinder- und Jugendarbeit und unterstützt diese finanziell im Rahmen der Richtlinie zur Förderung der Jugendarbeit.

Gefördert werden Freizeiten, Seminare zur Aus- und Fortbildung von Jugendleiter/innen, Internationale Jugendbegegnungen, der Bau und die Einrichtung von Jugendräumen, die Anschaffung von langlebigem Arbeitsmaterial sowie die Durchführung von Präventionsmaßnahmen. Für die Antragstellung können die beigefügten Vordrucke für Veranstaltungen bzw. Anschaffungen verwendet werden. 

Die Kreisjugendpflegerin wirkt mit bei der Jugendhilfeplanung in den Bereichen Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz. Darüber hinaus bietet sie Seminare zur Aus- und Fortbildung von JugendgruppenleiterInnen an.

Außerdem arbeitet die Kreisjugendpflegerin in diversen Gremien wie Präventionsräten, Arbeitskreis Mädchen, Arbeitskreis Integration usw.) mit.

Verfahrensablauf

Bei Fragen zum Verfahrensablauf wenden Sie sich an Ihr zuständiges Jugendamt.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an Ihr zuständiges Jugendamt.

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

Weitere Informationen zu zuständigen Stellen erhalten Sie auf den folgenden Seiten:

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an Ihr zuständiges Jugendamt.

  • Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Voraussetzungen

Sie sind nicht älter als 27 Jahre.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Über die benötigten Unterlagen informiert Sie Ihre zuständige Stelle.

Formulare, die Sie bei dem örtlich zuständigen Jugendamt erhalten können, sind:

  • Antrag auf Übernahme von Teilnehmerbeiträgen für Ferienfreizeiten
  • Antrag der Förderung von Maßnahmen der Jugendarbeit
  • Antrag zur Förderung von Einrichtungen und Diensten der Jugendarbeit
Welche Gebühren fallen an?

Es entstehen keine Kosten.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Rechtsbehelf

Es können Rechtsbehelfe statthaft sein. Die zuständige Stelle kann Sie entsprechend informieren.

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

Die Fachgruppe Kinder, Jugend und Familie des Landessozialamtes Niedersachsen unterstützt die Träger und Einrichtungen der Jugendarbeit in Niedersachsen mit Fachtagungen, Fortbildungsangeboten und Informationsveranstaltungen. Sie bearbeitet zahlreiche Förderprogramme der verschiedenen Träger und unterstützt Einrichtungen der außerschulischen Jugendarbeit.

Der Landesjugendring Niedersachsen als Interessengemeinschaft für Kinder und Jugendliche in Niedersachsen wirkt an der Verbesserung ihrer Lebensbedingungen mit und nimmt eine Lobby-Funktion gegenüber Politik, Verwaltung und der Öffentlichkeit wahr.
Im Landesjugendring Niedersachsen haben sich 19 landesweit aktive Jugendorganisationen zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossen.

Informationen zum Landesjugendring

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