Als Betreiber einer Anlage zur Feuerbestattung haben Sie diese der zuständigen Behörde spätestens einen Monat vor der Inbetriebnahme anzuzeigen. Die zuständige Behörde prüft die Anzeige und erfasst die Anlage in ihrem Anlagenkataster.
Anlagen zur Feuerbestattung Anzeige Inbetriebnahme
Ansprechpartner/in beim Landkreis Rotenburg (Wümme)
| Bauamt - Dienststelle BRV | |
| Kreishaus Bremervörde Amtsallee 7 27432 Bremervörde Telefon: 04761 983-4707 Telefax: 04761 983-884706 E-Mail: bauamt@lk-row.de | Dienstag: 8.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr |
| Bauamt - Dienststelle ROW | |
| Kreishaus Rotenburg (Wümme) Hopfengarten 2 27356 Rotenburg (Wümme) Telefon: 04261 983-2706 Telefax: 04261 983-2729 E-Mail: bauamt@lk-row.de | Dienstag: 8.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr
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Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
Die Anzeige ist schriftlich auf dem Postweg oder elektronisch bei der zuständigen Behörde einzureichen.
An wen muss ich mich wenden?
Die zuständigen Behörden in Niedersachsen sind die Region Hannover, die Landkreise, kreisfreien Städte oder großen selbstständigen Städte
Zuständige Stelle
Die zuständigen Behörden in Niedersachsen sind die Region Hannover, die Landkreise, kreisfreien Städte oder großen selbstständigen Städte
Voraussetzungen
nicht angegeben
Welche Unterlagen werden benötigt?
- schriftliche Anzeige
Welche Gebühren fallen an?
- :
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Betreiber hat spätestens einen Monat vor der Inbetriebnahme die Anlage bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Rechtsbehelf
Diese Verwaltungsleistung stellt kein Verwaltungsakt dar. Aus diesem Grund resultiert kein Rechtsbehelf.
Anträge / Formulare
nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
nicht angegeben