Anliegerbescheinigungen sind Erklärungen der Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt
über eine möglicherweise bestehende Beitragspflicht für Erschließungs- oder
Ausbauleistung
Ansprechpartner/in| FD 60 - Bau und Planung | |
| Berliner Straße 3 27389 Lauenbrück |
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Anliegerbescheinigungen sind Erklärungen der Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt über eine möglicherweise bestehende Beitragspflicht für Erschließungs- oder Ausbauleistungen sowie zur Lage eines Grundstücks an einem öffentlichen Weg.
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