In Gebieten, die als Überschwemmungsgebiete festgesetzt sind, wird für folgende
Maßnahmen eine Ausnahmegenehmigung benötigt:
* die Errichtung oder Erweiterung baulich
Ansprechpartner/in beim Landkreis Rotenburg (Wümme)| Herr Florian Rademaker (Nordkreis) | |
| Amt / Bereich Amt für Wasserwirtschaft und Straßenbau - Dienststelle BRV Kreishaus Bremervörde, Zimmer 121 // 1. OG Amtsallee 7 27432 Bremervörde Telefon: 04761 983-4751 Telefax: 04761 983-88 4751 E-Mail: Florian.Rademaker@lk-row.de | |
In Gebieten, die als Überschwemmungsgebiete festgesetzt sind, wird für folgende Maßnahmen eine Ausnahmegenehmigung benötigt:
Überschwemmungsgebiete sind Flächen, die bei Hochwasser überschwemmt werden können. Sie sind für den schadlosen Abfluss des Hochwassers und für die erforderliche Wasserrückhaltung freizuhalten.
Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) hat die potenziell gefährdeten Gebiete an zahlreichen Gewässern nach einem hundertjährigen Ereignis (HQ 100) rechnerisch ermittelt, in Karten dargestellt (Link s. unten) und durch Bekanntmachung vorläufig gesichert. Damit haben diese Gebiete bereits den Status eines festgesetzten Überschwemmungsgebietes.
Im Landkreis Rotenburg (Wümme) wurden bisher durch Verordnung das Überschwemmungsgebiet für die Obere Oste von der Kreisgrenze zum Landkreis Harburg bis Bremervörde, für die Wümme von der Kreisgrenze zum Landkreis Harburg bis zur Kreisgrenze zum Landkreis Verden und für die Wieste von unmittelbar vor der Kreisgrenze im Flecken Ottersberg bis zur Samtgemeinde Sottrum, Gemarkung Horstedt festgesetzt. Weitere werden nach und nach folgen.
In den Überschwemmungsgebieten und vorläufig gesicherten Gebieten sind die in §§ 78 und 78a Wasserhaushaltsgesetz (WHG) aufgeführten Maßnahmen untersagt. Hiervon kann der Landkreis für bestimmte Handlungen Ausnahmen zulassen.
In Planung
Im Folgenden finden Sie Informationen zu laufenden Verordnungsverfahren zur Festsetzung von Überschwemmungsgebieten.
Verfahrensunterlagen ÜSG Rhalandsbach
Verordnungstext
Erläuterungen
Übersichtskarte
Lageplan
Lageplan Tiefenkarte
Lageplan technische Grundlagen
Fotodokumentation
nicht angegeben
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Den für Sie zuständigen Ansprechpartner entnehmen Sie bitte dem Dokument „Zuständigkeiten Amt für Wasserwirtschaft & Straßenbau“.
nicht angegeben
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Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
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