Natürliche oder juristische Personen, die die tatsächliche Sachherrschaft über Polioviren oder Material, das möglicherweise Polioviren enthält, haben (Besitzer), haben dies der zuständigen Stelle unverzüglich anzuzeigen. Die Anzeige muss Angaben zu der Einrichtung, zu der verantwortlichen Person, zu der Art und der Menge der Polioviren oder des Materials sowie zu dem damit verfolgten Zweck enthalten.
Besitz von Polioviren Anzeige
Ansprechpartner/in beim Landkreis Rotenburg (Wümme)
| Gesundheitsamt - Dienststelle ROW (Gesundheitsaufsicht) | |
| Bahnhofstr. 15 27356 Rotenburg (Wümme) Telefon: 04261 983-3203 Telefax: 04261 983-3249 E-Mail: gesundheitsamt@lk-row.de | Außerhalb der Sprechzeiten können gerne Termine vereinbart werden.
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| Gesundheitsamt - Dienststelle BRV (Gesundheitsaufsicht) | |
| Amtsallee 4 27432 Bremervörde Telefon: 04761 983-5209 Telefax: 04761 983-5249 E-Mail: gesundheitsamt@lk-row.de | Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr
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| Gesundheitsamt - Dienststelle Zeven (Gesundheitsaufsicht) | |
| GesundheitsamtDr.-Otto-Straße 2 27404 Zeven Telefon: 04281 983-6201 Telefax: 04281 983-5249 E-Mail: gesundheitsamt@lk-row.de | Die Außenstelle des Gesundheitsamtes in Zeven ist nicht ständig besetzt. Daher ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter Tel.: 04761/983-5209 (Gesundheitsamt Bremervörde) erforderlich.
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Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
nicht angegeben
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Der Paragraph 50a des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) beinhaltet, dass jedes Labor der zuständigen Behörde unverzüglich anzeigen muss, ob es im Besitz von Polioviren ist oder über Material verfügt, das möglicherweise Polioviren enthält. Diese Angaben sind stets aktuell zu halten. Die zuständige Behörde übermittelt die Daten unverzüglich der obersten Landesgesundheitsbehörde, die sie unverzüglich der Geschäftsstelle der Nationalen Kommission für die Polioeradikation beim RKI weiterleitet.
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
nicht angegeben
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ausgefülltes Formular
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anzeige muss unverzüglich erfolgen.
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Anträge / Formulare
Was sollte ich noch wissen?
nicht angegeben