Wenn Sie in einem Krankenhaus, einem Heim oder einer ähnlichen Einrichtung
aufgenommen werden oder einziehen, müssen Sie sich anmelden, sobald der
Aufenthalt die Dauer
Ansprechpartner/in| FD 30 - Einwohnermeldeamt | |
| Berliner Straße 3 27389 Lauenbrück |
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Wenn Sie in einem Krankenhaus, einem Heim oder einer ähnlichen Einrichtung aufgenommen werden oder einziehen, müssen Sie sich anmelden, sobald der Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet und Sie innerhalb Deutschlands nicht für eine Wohnung angemeldet sind.
nicht angegeben
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Beherbergungsstätte liegt.