Besondere Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen Anmeldung

zuklappenAnsprechpartner/in
Fachdienst 30 - Bürgerservice
Rathaus
Berliner Straße 3
27389 Lauenbrück
Telefon: 04267 9300-0
Telefax: 04267 690
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.s­gfin­tel.de


Parkmöglichkeiten:
Am Rathauseingang
Anzahl: 10

Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2


Allgemeine Informationen

Wenn Sie in einem Krankenhaus, einem Heim oder einer ähnlichen Einrichtung aufgenommen werden oder einziehen, müssen Sie sich anmelden, sobald der Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet und Sie innerhalb Deutschlands nicht für eine Wohnung angemeldet sind.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Beherbergungsstätte liegt.

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