Bestattungsplatz: Genehmigung - zum Anlegen/Erweitern

zuklappenAnsprechpartner/in
FD 30 - Ordnungsamt
Berliner Straße 3
27389 Lauenbrück


Parkmöglichkeiten:
Am Rathauseingang
Anzahl: 10

Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2


Teaser

Die Anlage und die Erweiterung eines Bestattungsplatzes sowie die

Wiederbelegung eines geschlossenen Bestattungsplatzes ist den Friedhofsträgern

vorbehalten.

Durch die

Allgemeine Informationen

Die Anlage und die Erweiterung eines Bestattungsplatzes sowie die Wiederbelegung eines geschlossenen Bestattungsplatzes ist den Friedhofsträgern vorbehalten.

Durch die Träger können (private) Dritte mit der Durchführung der Errichtung und des Betriebs des Friedhofs beauftragt werden.

Verfahrensablauf

nicht angegeben

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Kirche, der Kirchengemeinde und dem Kirchengemeindeverband sowie andere Religionsgemeinschaften und Weltanschauungsgemeinschaften, wenn sie Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts sind.

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