Bestattungsplatz: Genehmigung - zum Anlegen/Erweitern

zuklappenAnsprechpartner/in
Fachdienst 30 - Bürgerservice
Rathaus
Berliner Straße 3
27389 Lauenbrück
Telefon: 04267 9300-0
Telefax: 04267 690
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.s­gfin­tel.de


Parkmöglichkeiten:
Am Rathauseingang
Anzahl: 10

Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2


Allgemeine Informationen

Die Anlage und die Erweiterung eines Bestattungsplatzes sowie die Wiederbelegung eines geschlossenen Bestattungsplatzes ist den Friedhofsträgern vorbehalten.

Durch die Träger können (private) Dritte mit der Durchführung der Errichtung und des Betriebs des Friedhofs beauftragt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Kirche, der Kirchengemeinde und dem Kirchengemeindeverband sowie andere Religionsgemeinschaften und Weltanschauungsgemeinschaften, wenn sie Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts sind.

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