Brandschutz

zuklappenAnsprechpartner/in
FD 30 - Ordnungsamt
Berliner Straße 3
27389 Lauenbrück


Parkmöglichkeiten:
Am Rathauseingang
Anzahl: 10

Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2


Allgemeine Informationen

Die  Abwehr von Gefahren durch Brände (abwehrender und vorbeugender Brandschutz)  sowie die Hilfeleistung bei Unglücksfällen und bei Notständen  (Hilfeleistung) sind Aufgaben der Gemeinden und Landkreise sowie des Landes. Den  Gemeinde obliegen der abwehrende Brandschutz und die Hilfeleistung in ihrem  Gebiet. Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben sie eine der örtlichen Verhältnisse entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten und einzusetzen. Dazu haben sie insbesondere
1. die erforderlichen Anlagen, Mittel, einschließlich Sonderlöschmittel, und Geräte bereitzuhalten,
2. für eine Grundversorgung mit Löschwasser zu sorgen,
3. für die Aus- und  Fortbildung der Angehörigen ihrer Feuerwehr zu sorgen und
4. Alarm- und Einsatzpläne aufzustellen und fortzuschreiben sowie Alarmübungen durchzuführen.
Sie können dazu  einen Feuerwehrbedarfsplan aufstellen.

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