Eine lebendige Demokratie benötigt aktive und engagierte Bürgerinnen und Bürger. In vielen Bereichen hat dieses Engagement schon Tradition. In Niedersachsen sind 37 % der ab 14-jährigen Bevölkerung ehrenamtlich im sozialen, kulturellen, politischen, gesellschaftlichen oder sportlichen Bereich freiwillig engagiert.
Ehrenamtliche Tätigkeit
Ansprechpartner/in
FD 30 - Einwohnermeldeamt | |
Berliner Straße 3 27389 Lauenbrück |
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Externe Ansprechpartner/in
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung Hinrich-Wilhelm-Kopf-Platz 2 30159 Hannover Telefon: 0511120-0 Telefax: 0511120-4298 E-Mail: pressestelle@ms.niedersachsen.deHomepage: https://www.ms.niedersachsen.de |
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung. Zudem gibt es in vielen Gemeinden, Samtgemeinden und Städten lokale Freiwilligenagenturen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Was sollte ich noch wissen?
Weiterführende Informationen: