Einwilligung in die Adoption durch Kinder über 14 Jahre widerrufen

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Jugendamt - Dienststelle ROW
Kreishaus Rotenburg (Wümme)
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27356 Rotenburg (Wümme)
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Jugendamt - Dienststelle Zeven
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27404 Zeven
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Jugendamt - Dienststelle BRV
Kreishaus Bremervörde
Amtsallee 7
27432 Bremervörde
Telefon: 04761 983-4501
Telefax: 04761 983-4548
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Dienstag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
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Außerhalb der Sprechzeiten können gerne Termine vereinbart werden. Aufgrund von Personalausfällen können in BRV derzeit nur eingeschränkt Beratungstermine vereinbart werden. Bitte rechnen Sie mit einer längeren Wartezeit.


Allgemeine Informationen

Wenn ein Kind adoptiert wird, muss neben den Eltern auch das betroffene Kind einwilligen.

Das gilt für eine Adoption:

  • durch eine neue Familie, also die Fremd-Adoption, oder
  • durch einen Stiefelternteil, also die Stiefkind-Adoption.

Für Kinder, die jünger als 14 Jahre sind, willigt die gesetzliche Vertretung ein. Ab dem 14. Geburtstag müssen Sie als betroffenes Kind selbst in die Adoption einwilligen. Zusätzlich muss Ihre gesetzliche Vertretung zustimmen.

Diese Einwilligung können Sie ab Vollendung des 14. Lebensjahres widerrufen, solange das Gericht noch nicht über die Adoption entschieden hat.

Das ist auch möglich, wenn Ihre gesetzliche Vertretung in die Adoption eingewilligt hat oder Sie erst nach der Einwilligung durch Ihre gesetzliche Vertretung 14 Jahre alt wurden. Sie können die Einwilligung allein widerrufen und benötigen dazu keine Erlaubnis und keine Begründung.

Ihren Widerruf können Sie beim Jugendamt oder in einem Notariat beurkunden lassen. Der Widerruf muss gegenüber dem Familiengericht erfolgen.

Verfahrensablauf
  • Am günstigsten ist es, wenn mit der Stelle, die die Urkunde aufnehmen soll, ein Termin vereinbart wird. Vor der Beurkundung informiert die Person die die Urkunde aufnimmt über die rechtlichen Folgen, die die Beurkundung hat.
  • Es ist empfehlenswert, einen Termin für die Beurkundung zu vereinbaren.
  • Die Urkunde wird an das Familiengericht übersandt.
  • Der Widerruf der Einwilligung wird wirksam, sobald die Urkunde bei dem Familiengericht eingegangen ist. Geht die Urkunde bei dem Familiengericht ein, bevor dieses abschließend über die Adoption entschieden hat, kann die Adoption nicht mehr erfolgen.
An wen muss ich mich wenden?

Der Widerruf der Einwilligung kann in einem Jugendamt oder in einem Notariat beurkundet werden.

Zuständige Stelle

Der Widerruf der Einwilligung kann in einem Jugendamt oder in einem Notariat beurkundet werden.

Voraussetzungen
  • Sie haben bereits in eine Adoption eingewilligt.
  • Sie sind mindestens 14 Jahre alt und geschäftsfähig.
  • Das Familiengericht hat die Adoption noch nicht beschlossen.
Welche Gebühren fallen an?

Die Beurkundung im Jugendamt ist gebührenfrei. Für die Beurkundung in einem Notariat entstehen Kosten.

Rechtsbehelf

Keine

Anträge / Formulare

Der Widerruf der Einwilligung muss öffentlich beurkundet werden. Das ist in einem Notariat und in einem Jugendamt möglich.

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