Erschließungsbestätigung

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FD 60 - Bau und Planung
Berliner Straße 3
27389 Lauenbrück


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Am Rathauseingang
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Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2


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Eine Erschließungsbestätigung ist für die Mitteilung über eine

genehmigungsfreie bauliche Anlage erforderlich. Sie bescheinigt dem

Grundstückseigentümer, dass sein Grun

Allgemeine Informationen

Eine Erschließungsbestätigung ist für die Mitteilung über eine genehmigungsfreie bauliche Anlage erforderlich. Sie bescheinigt dem Grundstückseigentümer, dass sein Grundstück rechtmäßig erschlossen ist.

Verfahrensablauf

nicht angegeben

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

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