Eine Erschließungsbestätigung ist für die Mitteilung über eine
genehmigungsfreie bauliche Anlage erforderlich. Sie bescheinigt dem
Grundstückseigentümer, dass sein Grun
Ansprechpartner/in| FD 60 - Bau und Planung | |
| Berliner Straße 3 27389 Lauenbrück |
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Eine Erschließungsbestätigung ist für die Mitteilung über eine genehmigungsfreie bauliche Anlage erforderlich. Sie bescheinigt dem Grundstückseigentümer, dass sein Grundstück rechtmäßig erschlossen ist.
nicht angegeben
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.