Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatung

zuklappenAnsprechpartner/in beim Landkreis Rotenburg (Wümme)
Frau Kerrutt
Amt / Bereich
JugendamtErziehungs- und Familienberatungsstelle (Leitung)
Erziehungs- und Familienberatungsstelle
Amtsallee 10
27432 Bremervörde
Telefon: 04761 983-4540
E-Mail:
Frau Homfeldt
Amt / Bereich
JugendamtErziehungs- und Familienberatungsstelle
Erziehungs- und Familienberatungsstelle
Amtsallee 10
27432 Bremervörde
Telefon: 04761 983-4542
Frau Hügelmeyer
Amt / Bereich
JugendamtErziehungs- und Familienberatungsstelle
Erziehungs- und Familienberatungsstelle
Amtsallee 10
27432 Bremervörde
Telefon: 04761 983-4541
E-Mail:
Frau Ropers
Amt / Bereich
JugendamtErziehungs- und Familienberatungsstelle
Erziehungs- und Familienberatungsstelle
Amtsallee 10
27432 Bremervörde
Telefon: 04761 983-4543
E-Mail:
Frau Sonnberger-Gehrke
EriehungsberatungAmt / Bereich
JugendamtErziehungs- und Familienberatungsstelle
Erziehungs- und Familienberatungsstelle
Amtsallee 10
27432 Bremervörde
Telefon: 04761 983-4544
E-Mail:

Teaser

Bei Problemen in der Familie und Fragen zur Erziehung können Sie die Beratung durch Erziehungs- und Familienberatungsstellen in Anspruch nehmen.

Allgemeine Informationen

Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte können sich bei Erziehungsfragen, bei persönlichen oder familienbezogenen Problemen sowie bei Fragen und Konflikten im Zusammenhang mit Trennungen und Scheidungen an die zuständige Stelle wenden.

Anlass zum Aufsuchen einer Beratungsstelle können je nach Alter des Kindes oder Jugendlichen zum Beispiel Entwicklungsverzögerungen, Schlaf-, Ess- und Sprachstörungen oder Ängste sein. Im Schulalter treten oftmals Leistungs- und Verhaltensprobleme auf, die in der Pubertät an Intensität zunehmen können. Oftmals fühlen sich Eltern mit den Erziehungsaufgaben überfordert.

Aber auch Beziehungsschwierigkeiten der Eltern, Probleme bei Trennung und Scheidung bedürfen oftmals der professionellen Hilfe und Unterstützung durch die zuständige Stelle.

Eltern und andere Sorgeberechtigte haben einen Rechtsanspruch auf Erziehungsberatung. Kinder und Jugendliche können eine Beratungsstelle auch ohne Beisein der Eltern aufsuchen.

Eltern bleiben Eltern...auch nach einer Trennung

Nach § 17 SGB VIII haben Eltern einen Anspruch auf Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung sowie bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts. Der Anspruch ist unabhängig davon, ob die Eltern verheiratet sind oder zusammenleben.
Kinder und Jugendliche haben einen Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechts. 
Ziel der Beratung ist es, mit Ihnen einvernehmliche Lösungen zu finden, die sich am Wohl Ihres Kindes orientieren.

Wenn Sie beim Familiengericht einen Antrag auf eine gerichtliche Regelung der elterlichen Sorge oder des Umgangs stellen, wird das Jugendamt informiert und wirkt gem. § 50 SGB VIII im Verfahren mit. Der Trennungs- und Scheidungsdienst berichtet dem Familiengericht insbesondere über angebotene und erbrachte Leistungen, bringt erzieherische sowie soziale Gesichtspunkte zur Entwicklung Ihres Kindes ein und weist auf weitere Unterstützungsmöglichkeiten hin.
Das Ziel, mit Ihnen eine einvernehmliche Lösung zu entwickeln, bleibt.

Zur Absprache von Terminen können Sie sich gern an die Fachkräfte im Trennungs- und Scheidungsdienst wenden. Bitte beachten Sie die örtlichen Zuständigkeiten.

Verfahrensablauf

ausgeblendet

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei den Erziehungs- und Familienberatungsstellen.

Beratungsstellen: Suche

Zuständige Stelle

Erziehungs- und Familienberatungsstellen.

Voraussetzungen

ausgeblendet

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

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