Jugendliche dürfen in Deutschland bereits mit 17 Jahren Pkw und Lkw bis 3,5 t sowie Pkw mit Anhänger fahren, wenn sie erfolgreich die Führerscheinprüfung abgelegt haben. Das Fahren ist jedoch bis zum 18. Geburtstag nur in Begleitung einer erwachsenen Person erlaubt – sonst drohen ein Widerruf der Fahrerlaubnis, Bußgeld und eine Verlängerung der Probezeit.
Fahrerlaubnis für begleitendes Fahren ab 17 Jahre beantragen
Ansprechpartner/in beim Landkreis Rotenburg (Wümme)
| Führerscheinstelle (BRV) | |
| Kreishaus Bremervörde Amtsallee 7 27432 Bremervörde Telefon: 04761 983-4416 Telefax: 04761 983-4498 E-Mail: fuehrerscheinbehoerde@lk-row.de | Montag: 8 Uhr bis 12 Uhr |
| Führerscheinstelle (ROW) | |
| Kreishaus Rotenburg (Wümme) Hopfengarten 2 27356 Rotenburg (Wümme) Telefon: 04261 983-2425 Telefax: 04261 983-2496 | Öffnungszeiten:
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