Gartenabfälle können auf den 17 Grünschnittsammelstellen und den beiden Entsorgungsanlagen abgegeben werden. Darüber hinaus ist auch eine Verwertung auf dem eigenen Grundstück insbesondere durch Liegenlassen, Untergraben, Unterpflügen oder Kompostieren möglich. Die Verwertung auf dem eigenen Grundstück bedarf keiner Genehmigung.
Gartenabfall Entsorgung
Ansprechpartner/in beim Landkreis Rotenburg (Wümme)
| Abfallwirtschaftsbetrieb | |
| Abfallwirtschaftsbetrieb Große Straße 49 27356 Rotenburg (Wümme) Telefon: 04261 983-3160 Telefax: 04261 983-3199 E-Mail: abfallwirtschaft@lk-row.deHomepage: https://www.lk-awr.de/ | Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr
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Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich .
An wen muss ich mich wenden?
Alle Informationen rund um das Thema Gartenabfall finden Sie auf der Internetseite des Abfallwirtschaftsbetriebs.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, den Städten Cuxhaven, Göttingen und Lüneburg bzw. deren Abfallentsorgungsbetriebe, den Zweckverbänden Abfallwirtschaft Celle und Hildesheim, der Region Hannover sowie bei den kommunalen Anstalten des öffentlichen Rechts in Goslar, dem Heidekreis, Lüneburg, Nienburg, Peine und Wolfsburg.
Voraussetzungen
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlichAbfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren für Privathaushalte bis zu festgelegten Obergrenzen an. Nähere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Abfallwirtschaftsbetriebs.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Rechtsgrundlage
Abfallsatzung und Abfallgebührensatzung der zuständigen Stelle
Rechtsbehelf
keine Angabe
Anträge / Formulare
nicht angegeben