Wenn Sie Ihr Kind zu Hause geboren haben, dann müssen Sie dem Standesamt die Geburt anzeigen.
Geburtsurkunde Ausstellung bei Hausgeburt
Ansprechpartner/in
| FD 30 - Standesamt | |
| Berliner Straße 3 27389 Lauenbrück |
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Allgemeine Informationen
Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde für die Hausgeburt ausgestellt werden.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich das Kind geboren wurde. In der Regel obliegt diese Aufgabe dem Standesamt.