Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde für die Hausgeburt ausgestellt werden.
Geburtsurkunde Ausstellung bei Hausgeburt
Ansprechpartner/in
FD 30 - Standesamt | |
Berliner Straße 3 27389 Lauenbrück |
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Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich das Kind geboren wurde. In der Regel obliegt diese Aufgabe dem Standesamt.