Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen für die Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt kann das Sozialamt auch die Kosten für eine Hauswirtschaftshilfe übernehmen. Besondere Bedarfssituationen können zum Beispiel durch die Folge von Krankheiten, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit entstehen.
Hauswirtschaftshilfe
Ansprechpartner/in beim Landkreis Rotenburg (Wümme)
| Sozialamt - Dienststelle BRV | |
| Kreishaus Bremervörde Amtsallee 7 27432 Bremervörde Telefon: 04761 983-2586 Telefax: 04761 983-4599 E-Mail: sozialamt@lk-row.de | Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr |
| Sozialamt - Dienststelle ROW | |
| Amtshof Hopfengarten 2 27356 Rotenburg (Wümme) Telefon: 04261 983-2586 Telefax: 04261 983-2599 E-Mail: sozialamt@lk-row.de | Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr
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Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
nicht angegeben
An wen muss ich mich wenden?
Das Sozialamt Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt. Bitte wenden Sie sich auch bei weiteren Fragen dorthin.
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
nicht angegeben
Welche Unterlagen werden benötigt?
nicht angegeben
Welche Gebühren fallen an?
nicht angegeben
Welche Fristen muss ich beachten?
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Rechtsgrundlage
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Anträge / Formulare
nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
nicht angegeben