Anhand von Berechnungen, Messungen und Erfahrungswerten wird die Zumutbarkeit von möglichen Beeinträchtigungen bewertet, um evtl. Verwaltungsentscheidungen vorzubereiten. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen und Bewertungen haben Einfluss auf Zulassungsentscheidungen für unterschiedlichste Bauvorhaben und deren späteren Nutzungsmöglichkeiten. In diesem Zusammenhang gilt es zu prüfen, ob nicht durch zusätzliche Auflagen und Nachbesserungen die Genehmigungsfähigkeit dieser Vorhaben erreicht werden kann, bzw. schon bestehende Anlagen weiterhin betrieben werden dürfen.
Immissionsschutz: Überprüfung wegen Beeinträchtigung
Ansprechpartner/in beim Landkreis Rotenburg (Wümme)
Herr Carsten Böder | |
Amt / Bereich Bauamt - Dienststelle ROW Kreishaus Rotenburg (Wümme), Zimmer 318 // 3. OG Hopfengarten 2 27356 Rotenburg (Wümme) Telefon: 04261 983-2702 Telefax: 04261 983-88 2702 E-Mail: Carsten.Boeder@lk-row.de |
Externe Ansprechpartner/in
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Cuxhaven Elfenweg 15 27474 Cuxhaven Telefon: 04721506-200 Telefax: 04721506-260 E-Mail: poststelle@gaa-cux.niedersachsen.deHomepage: https://www.gewerbeaufsicht.niedersachsen.de/master/C1891394_N1990641_L20_D0_I1717444.html |
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt bzw. beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt.
Für weitere Informationen nehmen Sie bitte Kontakt mit unserem Ansprechpartner auf oder vereinbaren Sie einen Termin.
Was sollte ich noch wissen?
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