Kinderbetreuung

zuklappenAnsprechpartner/in beim Landkreis Rotenburg (Wümme)
Familienservicebüro ROW
Große Straße 49
27356 Rotenburg
Telefon: 04261 983-2941
Telefon: 04261 983-2942
Telefax: 04261 983-2949
E-Mail:

Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 bis 16:00 Uhr

Für Gespräche außerhalb der Öffnungszeiten können gerne Termine vereinbart werden.


Angaben zur Barrierefreiheit:
eingeschränkt zugängig

Familienservicebüro Zeven
Godenstedter Str. 59
27404 Zeven
Telefon: 04281 6841
Telefon: 04281 6842
Telefax: 04281 983-6849
E-Mail:

Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 bis 16:00 Uhr

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Familienservicebüro BRV
Kreishaus Bremervörde
Amtsallee 7
27432 Bremervörde
Telefon: 04761 4535
Telefon: 04761 4536
Telefax: 04761 983-4549
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Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 bis 16:00 Uhr

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Aufzug vorhanden: ja


Allgemeine Informationen

Kindertagespflege umfasst die Betreuung eines Kindes für einen Teil des Tages oder ganztags entweder im eigenen oder im Haushalt der Eltern durch eine sog. Kindertagespflegeperson.
Die Beratung für Eltern und Kindertagespflegepersonen ist kostenlos und unverbindlich.

Das Jugendamt verfügt seit Juli 2005 über eine Fachberatung und Vermittlungsstelle für Kindertagespflegepersonen. An diese öffentliche Beratungs- und Vermittlungsstelle für Kindertagespflege können sich Interessierte und Kindertagespflegepersonen wenden, um sich in allen Fragen der Kindertagespflege beraten zu lassen.

An die Fachberatung für Kindertagespflege können sich außerdem auch Eltern wenden, die eine Kindertagespflegestelle für ihre Kinder suchen.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann Eltern ein Zuschuss zu den Kosten der Kindertagespflege gewährt werden (s.u. Satzung Kindertagespflege).

Auch die Übernahme von Kita-Gebühren ist möglich, wenn das Einkommen der Eltern unter einer gesetzlich festgelegten Einkommensgrenze liegt. Wenn die Eltern z.B. Bürgergeld, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im alter oder bei Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch XII, Leitungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten, wird der Elternbeitrag auf Antrag übernommen. 

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