Kinderreisepass Meldung wegen Diebstahl

zuklappenAnsprechpartner/in
FD 30 - Einwohnermeldeamt
Berliner Straße 3
27389 Lauenbrück


Parkmöglichkeiten:
Am Rathauseingang
Anzahl: 10

Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2


Allgemeine Informationen

Achtung: Ab dem 1. Januar 2024 kann kein Kinderreisepass mehr beantragt werden. Auch Kinder unter 12 Jahren benötigen einen regulären Reisepass, wenn Reisen außerhalb der Europäischen Union geplant sind. Den früher erhältlichen Kinderreisepass gibt es ab 1. Januar 2024 nicht mehr. Davor ausgestellte Kinderreisepässe behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit.

Der Diebstahl eines Kinderreisepasses muss der zuständigen Stelle gemeldet werden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. Unabhängig hiervon kann auch die Polizei informiert werden.

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