Kinderreisepass Meldung wegen Wiederauffinden

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Fachdienst 30 - Bürgerservice
Rathaus
Berliner Straße 3
27389 Lauenbrück
Telefon: 04267 9300-0
Telefax: 04267 690
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.s­gfin­tel.de


Parkmöglichkeiten:
Am Rathauseingang
Anzahl: 10

Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2


Allgemeine Informationen

Achtung: Ab dem 1. Januar 2024 kann kein Kinderreisepass mehr beantragt werden. Auch Kinder unter 12 Jahren benötigen einen regulären Reisepass, wenn Reisen außerhalb der Europäischen Union geplant sind. Den früher erhältlichen Kinderreisepass gibt es ab 1. Januar 2024 nicht mehr. Davor ausgestellte Kinderreisepässe behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit.

Wird ein Kinderreisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

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