Formen der öffentlichen Kindertagesbetreuung sind
* Kindertageseinrichtungen (Krippengruppen, Kindergartengruppen, Hortgruppen,
altersübergreifende Gruppen)
* Kinder
Ansprechpartner/in| FD 40/50 - Kindertagesstätten | |
| Berliner Straße 3 27389 Lauenbrück |
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| FD 40/50 - Schulverwaltung | |
| Berliner Straße 3 27389 Lauenbrück |
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Formen der öffentlichen Kindertagesbetreuung sind
Kindertageseinrichtungen (Krippengruppen, Kindergartengruppen, Hortgruppen, altersübergreifende Gruppen)
Kindertagespflege (vorrangig für Kinder unter drei Jahren und schulpflichtige Kinder)
Kindertageseinrichtungen in denen sich Kinder aufhalten, die regelmäßig, mindestens aber 10 Stunden in der Woche betreut werden. Kindertagesstätten bieten eine gruppenbezogene Betreuungsform an.
Die Kindertagespflege ist eine personenbezogene Betreuungsform. Die Kinder werden einer geeigneten Tagespflegeperson in deren oder im Haushalt der Personensorgeberechtigten oder in anderen Räumen betreut.
nicht angegeben
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Die Anzahl der Betreuungseinrichtungen, die Anzahl der Plätze sowie die Konzeptionen können bei der zuständigen Stelle erfragt werden.
Dort erhalten Interessierte auch Kontaktadressen der in Frage kommenden
Kindertageseinrichtungen
oder Tagespflegepersonen, sowie Informationen zum Anmeldeverfahren.