Sportstätten, Sportplätze sowie Sporthallen sind Eigentum der zuständigen Stelle, die auch die Vergabe von Hallenzeiten regelt.
Kommunale Sportstätten
Ansprechpartner/in
Fachdienst 60 - Bau und Planung | |
Rathaus Berliner Straße 3 27389 Lauenbrück Telefon: 04267 9300-0 Telefax: 04267 690 E-Mail: kontakt@sgfintel.deHomepage: https://www.sgfintel.de |
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Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde, dem Landkreis, und der Stadt.