Kulturförderung

zuklappenAnsprechpartner/in beim Landkreis Rotenburg (Wümme)
Schul- und Kulturamt
Kreishaus Rotenburg (Wümme)
Hopfengarten 2
27356 Rotenburg (Wümme)
Telefon: 04261 983-2610
Telefax: 04261 983-2699
E-Mail:

Montag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Außerhalb der Sprechzeiten können gerne Termine vereinbart werden.


Angaben zur Barrierefreiheit:
eingeschränkt zugängig
Aufzug vorhanden: ja


Allgemeine Informationen

Der Landkreis Rotenburg (Wümme) fördert im Rahmen seiner Verwaltungshandreichungen kulturelle Veranstaltungen von überregionaler Bedeutung ebenso wie auch Investitionen bei kulturellen Einrichtungen.

Unabdingbare Grundsatzvoraussetzungen für eine Förderung sind eine Beteiligung der gemeindlichen Seite und eine Eigenbeteiligung. Die konkreten Voraussetzungn sind in den beigefügten Dokumenten zu finden.

Unbedingt einzuhalten ist die Antragsfrist am 15. August eines Jahres für Maßnahmen oder Veranstaltungen im nächsten Jahr.

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