Als Nachweis kann die Rentenversicherung eine Lebensbescheinigung verlangen. Diese ist ein amtliches Dokument, welches von der zuständigen Stelle auf Antrag erteilt wird.
Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung: Ausstellung
Ansprechpartner/in
FD 30 - Einwohnermeldeamt | |
Berliner Straße 3 27389 Lauenbrück |
|
Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
Die Lebensbescheinigung kann persönlich bei der zuständigen Stelle beantragt werden.
Ist die antragstellende Person etwa aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage, die zuständige Stelle aufzusuchen, kann ein formloser Antrag mit den beigefügten erforderlichen Unterlagen in Kopie gestellt werden.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz haben.