Wenn Sie Meldedaten zu einer Person benötigen, können Sie eine einfache Melderegisterauskunft beantragen.
Melderegisterauskunft Erteilung
Ansprechpartner/in
| FD 30 - Einwohnermeldeamt | |
| Berliner Straße 3 27389 Lauenbrück |
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Allgemeine Informationen
Über eine Auskunft aus dem Melderegister haben Sie die Möglichkeit, die von Ihnen gesuchte Person zu finden. Es gibt folgende Arten von Auskünften aus dem Melderegister:
- einfache Melderegisterauskunft
- erweiterte Melderegisterauskunft
- Melderegisterauskunft gegenüber Parteien und Wählergruppen
- Melderegisterauskunft gegenüber Wohnungsgebern
- Selbstauskunft
- Gruppenauskunft
Verfahrensablauf
Beantragen Sie die einfache Melderegisterauskunft online:
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Falls nicht bereits geschehen, richten Sie ein Servicekonto Business ein.
- Hilfe zur Erstellung des Servicekontos finden Sie in der Rubrik "Links".
- Sie geben alle Daten in den Online-Dienst ein.
- Sie zahlen die Gebühr.
- Sie können die Melderegisterauskunft sofort im Portalpostfach des Online Dienstes abrufen.
Wenn die gesuchte Person bereits seit 5 Jahren nicht mehr in Hamburg gemeldet ist, beantragen Sie die einfache Melderegisterauskunft schriftlich:
- Sie reichen Ihre Anfrage schriftlich ein.
- Die zuständige Stelle überprüft Ihre Anfrage.
- Sie erhalten eine Antwort per Post.
- Sie bezahlen die Gebühr nachdem Sie den Gebührenbescheid erhalten haben.