Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit haben und nicht in Deutschland wohnen, können Sie an ausgewählten Auslandsvertretungen, die vom Auswärtigen Amt zu Personalausweisbehörden bestimmt wurden, einen Personalausweis beantragen.
Personalausweis für deutsche Staatsangehörige mit ständigem Wohnsitz im Ausland beantragen
Ansprechpartner/in
FD 30 - Einwohnermeldeamt | |
Berliner Straße 3 27389 Lauenbrück |
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Externe Ansprechpartner/in
Auswärtiges Amt Werderscher Markt 1 10117 Berlin, Stadt Telefon: 03018172000 Telefax: 030181751000 E-Mail: buergerservice@diplo.de |
Allgemeine Informationen
Als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit und ständigem Wohnsitz im Ausland unterliegen Sie nicht der allgemeinen Meldepflicht und damit auch nicht der Ausweispflicht innerhalb Deutschlands.
Es ist Ihnen jedoch möglich, bei ausgewählten deutschen Auslandsvertretungen, die vom Auswärtigen Amt zu Personalausweisbehörden bestimmt wurden, oder unter bestimmten Voraussetzungen in jedem Bürgeramt in Deutschland einen Personalausweis persönlich zu beantragen.
Hinweis:
Bitte erkundigen Sie sich vorher bei der Auslandsvertretung, in dessen Bezirk Sie sich aufhalten, ob diese Personalausweise ausstellen kann, da nicht alle Auslandsvertretungen auch Personalausweisbehörden sind.
Verfahrensablauf
Sie müssen den Personalausweis persönlich bei der für Sie zuständigen Auslandsvertretung oder einem Bürgeramt beantragen.
Details zur Antragstellung im Ausland sowie das Antragsformular finden Sie auf den Internetseiten der jeweiligen Auslandsvertretung.
Übersicht deutscher Auslandsvertretungen.
- Bitte stellen Sie die erforderlichen Unterlagen zusammen und vereinbaren telefonisch, per Mail oder online über das Terminbuchungssystem einen Termin bei der für Sie zuständigen Auslandsvertretung oder dem für Sie zuständigen Bürgeramt.
- Bei Ihrer persönlichen Antragstellung ist die Gebühr zu entrichten – bitte erkundigen Sie sich vorab über die Zahlungsmöglichkeiten (Bar, Giro- oder Kreditkarte).
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Holen Sie Ihren Personalausweis bei der Auslandsvertretung oder dem Bürgeramt vor Ort ab oder klären Sie bei Antragstellung das Verfahren der Dokumentenaushändigung.