Wenn sich der auf dem Reisepass vermerkte Wohnort geändert hat, weil der Inhaber/die Inhaberin umgezogen ist, muss die Wohnortangabe im Reisepass geändert werden.
Reisepass Änderung wegen Änderung des Wohnortes
Ansprechpartner/in
Fachdienst 30 - Bürgerservice | |
Rathaus Berliner Straße 3 27389 Lauenbrück Telefon: 04267 9300-0 Telefax: 04267 690 E-Mail: kontakt@sgfintel.deHomepage: https://www.sgfintel.de |
|
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in die gezogen wurde.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- bisheriger Reisepass
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Bearbeitungsdauer
- Bearbeitungsdauer:
in der Regel erfolgt eine sofortige Bearbeitung