Eine Verlängerung des Reisepasses ist nicht möglich. Ist der Reisepass
abgelaufen, muss - soweit der Reisepass weiterhin benötigt wird - ein neuer
Reisepass ausgestellt
Ansprechpartner/in| FD 30 - Einwohnermeldeamt | |
| Berliner Straße 3 27389 Lauenbrück |
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Eine Verlängerung des Reisepasses ist nicht möglich. Ist der Reisepass abgelaufen, muss - soweit der Reisepass weiterhin benötigt wird - ein neuer Reisepass ausgestellt werden.
Der Antragsteller/die Antragstellerin muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller/die Antragstellerin muss lediglich unterschreiben.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.