Reisepass Meldung wegen Diebstahl

zuklappenAnsprechpartner/in
FD 30 - Einwohnermeldeamt
Berliner Straße 3
27389 Lauenbrück


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Am Rathauseingang
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Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2


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Ihr Reisepass wurde gestohlen? Hier erfahren Sie, wie Sie den Diebstahl melden und Ihren Reisepass sperren lassen.

Allgemeine Informationen

Der Diebstahl eines Reisepasses muss der zuständigen Stelle gemeldet werden.

Es besteht keine Verpflichtung dazu, einen neuen Reisepass zu beantragen. Wird weiterhin ein Reisepass benötigt, muss ein neuer Reisepass beantragt werden. Die Ausstellung eines Ersatzdokumentes ist nicht möglich.

Verfahrensablauf

nicht angegeben

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

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