Wird ein Reisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.
Reisepass Meldung wegen Wiederauffinden
Ansprechpartner/in
Fachdienst 30 - Bürgerservice | |
Rathaus Berliner Straße 3 27389 Lauenbrück Telefon: 04267 9300-0 Telefax: 04267 690 E-Mail: kontakt@sgfintel.deHomepage: https://www.sgfintel.de |
|
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.