Schule des Zweiten Bildungsweges

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Landkreis Rotenburg (Wümme)Hopfengarten 2
27356 Rotenburg (Wümme)
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Telefax: 04261 983-2199
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.lk-row.de

Montag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Außerhalb der Sprechzeiten können gerne Termine vereinbart werden. 

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Der zweite Bildungsweg umfasst die Schulformen Abendgymnasium und Kolleg. Zum

Besuch des Abendgymnasiums und des Kollegs ist berechtigt, wer mindestens

neunzehn Jahre a

Allgemeine Informationen

Der zweite Bildungsweg umfasst die Schulformen Abendgymnasium und Kolleg. Zum Besuch des Abendgymnasiums und des Kollegs ist berechtigt, wer mindestens neunzehn Jahre alt ist, eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine mindestens dreijährige Berufstätigkeit nachweisen kann und einen mittleren Schulabschluss (Realschulabschluss) erworben hat. Kann der Schulabschluss nicht nachgewiesen werden, muss zunächst ein Vorkurs besucht und erfolgreich abgeschlossen werden.

Der Schulbesuch am Abendgymnasium und Kolleg dauert drei Jahre. Ziel des Unterrichts ist die Erlangung der allgemeinen Hochschulreife. Die Abiturprüfung wird nach denselben Verfahrensbestimmungen wie am Gymnasium durchgeführt. Es ist auch möglich, den schulischen Teil der Fachhochschulreife zu erwerben.

Weiterführende Informationen und Adressen finden hier (pdf).

Verfahrensablauf

nicht angegeben

An wen muss ich mich wenden?

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Zuständige Stelle

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Voraussetzungen

nicht angegeben

Welche Unterlagen werden benötigt?

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Welche Gebühren fallen an?

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Welche Fristen muss ich beachten?

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Bearbeitungsdauer

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Rechtsgrundlage

nicht angegeben

Rechtsbehelf

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Anträge / Formulare

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Was sollte ich noch wissen?

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