Kinder und Jugendliche in sonpädagogischer Vollzeitpflege bringen besondere Bedarfe mit. Dies erfordert eine enge und intensive Beratung der Beteiligten im Pflegeverhältnis. Der Kinderpflegedienst unterstützt und begleitet Pflegepersonen und -kinder mit umfangreichen Angeboten.
Sonderpädagogische Vollzeitpflege bei Pflegekindern
Ansprechpartner/in beim Landkreis Rotenburg (Wümme)
| Jugendamt | |
| Kreishaus Rotenburg (Wümme) Hopfengarten 2 27356 Rotenburg (Wümme) Telefon: 04261 983-2501 Telefax: 04261 983-2549 E-Mail: jugendamt@lk-row.deHomepage: https://www.lk-row.de | Montag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
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Allgemeine Informationen
Für den Schutz von Pflegekindern, die Stabilität eines Pflegeverhältnisses sowie die Zufriedenheit von Pflegepersonen und Pflegefamilien sind eine kontinuierliche und enge Begleitung für den Aufbau einer stabilen Vertrauensbeziehung wichtig.
In der sonderpädagogischen Vollzeitpflege erfordert der besondere Bedarf der Kinder und Jugendlichen eine enge und intensive Beratung der Pflegeverhältnisse.
Verfahrensablauf
Sie nehmen als Pflegepersonen Kontakt zum Pflegekinderdienst auf.
Der Pflegekinderdienst kann Sie beraten.
An wen muss ich mich wenden?
An das örtliche Jugendamt
Zuständige Stelle
Das örtliche Jugendamt
Voraussetzungen
nicht angegeben
Welche Unterlagen werden benötigt?
keine
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Welche Fristen muss ich beachten?
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Klagemöglichkeit und Klagefrist entnehmen Sie bitte dem Bescheid.
Anträge / Formulare
nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
nicht angegeben