Sprengstoff

zuklappenAnsprechpartner/in beim Landkreis Rotenburg (Wümme)
Ordnungsamt
Remise
Hopfengarten 2
27356 Rotenburg (Wümme)
Telefon: 04261 983-0
Telefax: 04261 983-2348
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.lk-row.de

Dienstag : 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr


Parkmöglichkeiten:
ja


Angaben zur Barrierefreiheit:
eingeschränkt zugängig


Allgemeine Informationen

Schwarzpulver-, Böller- und Vorderladerschützen benötigen für den Erwerb des Schwarzpulvers eine Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz. Dies gilt auch für Personen, die Patronen wiederladen wollen. Die Erlaubnis zum Erwerb von Treibladungspulver (Schwarzpulver und Nitrocellulosepulver) wird für eine bestimmte Menge (in der Regel 10 kg ) erteilt und für die Dauer von 5 Jahren ausgestellt.

Anträge / Formulare
  • Bedürfnis-Nachweis (aktueller Jagdschein oder aktive Mitgliedschaft im Schützenverein)
  • Nachweis der Fachkunde durch erfolgreiche Teilnahme an einem Fachkundelehrgang. Für die Teilnahme an diesem Lehrgang ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erforderlich.
  • Nachweis der Zuverlässigkeit: Im Rahmen des Antragsverfahrens wird die strafrechtliche Zuverlässigkeit des Antragstellers überprüft. Eine erhebliche Vorstrafe führt im Regelfall zu einer Ablehnung der beantragten Erlaubnis.
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