Als Gewerbetreibender wird für die Teilnahme an Märkten eine
Standplatzgenehmigung benötigt.
Die Bewerbung für einen Tagesstandplatz kann in mündlicher oder schriftlich
Ansprechpartner/in| FD 30 - Ordnungsamt | |
| Berliner Straße 3 27389 Lauenbrück |
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Als Gewerbetreibender wird für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung benötigt.
Die Bewerbung für einen Tagesstandplatz kann in mündlicher oder schriftlicher Form eingereicht werden. Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz muss ein schriftlicher Antrag gestellt werden.
nicht angegeben
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.