Die Straßenreinigung für Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung geregelt.
Straßenreinigung
Ansprechpartner/in
Fachdienst 60 - Bau und Planung | |
Rathaus Berliner Straße 3 27389 Lauenbrück Telefon: 04267 9300-0 Telefax: 04267 690 E-Mail: kontakt@sgfintel.deHomepage: https://www.sgfintel.de |
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Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
Straßenreinigungssatzung