Tuberkuloseberatung

zuklappenAnsprechpartner/in beim Landkreis Rotenburg (Wümme)
Frau Gosse
Amt / Bereich
Gesundheitsamt - Dienststelle Zeven
Gesundheitsamt, Dienststelle Zeven
Dr.-Otto-Straße 2
27404 Zeven
Telefon: 04281 983-6227
Telefax: 04261 983-883248
E-Mail: E-Mail:
Frau Schlobohm
Amt / Bereich
Gesundheitsamt - Dienststelle ROW
Gesundheitsamt, Zimmer 103 // 1. OG
Bahnhofstr. 15
27356 Rotenburg (Wümme)
Telefon: 04261 983-3285
E-Mail:
Frau Renata Nowacki
Amt / Bereich
Gesundheitsamt - Dienststelle ROW
Gesundheitsamt, Zimmer 12 // EG
Bahnhofstr. 15
27356 Rotenburg (Wümme)
Telefon: 04261 983-3209
Telefax: 04261 983-88 3249
E-Mail:

Allgemeine Informationen

Die Tuberkulose ist eine ansteckende Krankheit. Sie ist eine häufig mit uncharakteristischen Beschwerden (Husten, Müdigkeit, leichtes Fieber u. a.) beginnende Infektionskrankheit, die vor allem die Lunge befällt, aber auch andere Organe betreffen kann.

Um eine Ausbreitung im Körper zu verhindern und eine Ansteckung weiterer Personen zu verhüten, sind das frühzeitige Erkennen und der Beginn der medikamentösen Behandlung wichtig.

Eine Behandlung ist langwierig und konsequent durchzuführen, da es sonst zu einem erneuten Ausbruch der Krankheit, zur Unwirksamkeit von Antibiotika (sog. Resistenzentwicklung) und durch Ansteckung zu weiteren Erkrankungsfällen kommen kann.

Aufgaben der Tuberkuloseberatung :

  • Ermittlung und Untersuchung von Kontaktpersonen zu Tuberkuloseerkrankten
  • Begleitung und Überwachung einer ambulant durchgeführten antituberkulösen Therapie
  • u. U. Durchführung einer Therapie und deren Sicherstellung
  • weitere Verlaufskontrollen nach Beendigung der Therapie
An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der der Wohnsitz liegt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

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