Eine bestehende inländische Lebenspartnerschaft wird in eine Ehe umgewandelt, wenn beide Lebenspartner vor dem Standesbeamten persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit erklären, miteinander eine Ehe führen zu wollen.
Umwandlung einer bestehenden inländischen Lebenspartnerschaft in eine Ehe
Ansprechpartner/in
FD 30 - Standesamt | |
Berliner Straße 3 27389 Lauenbrück |
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