Beim Kauf eines Grundstücks kann die Gemeinde oder ein begünstiger Dritter unter bestimmten Voraussetzungen in den Kaufvertrag eintreten.
Vorkaufsrecht der Gemeinde
Ansprechpartner/in
Fachdienst 60 - Bau und Planung | |
Rathaus Berliner Straße 3 27389 Lauenbrück Telefon: 04267 9300-0 Telefax: 04267 690 E-Mail: kontakt@sgfintel.deHomepage: https://www.sgfintel.de |
|
zurück