Der Winterdienst hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit sicherzustellen, dass
bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen und Gehwege auch
weiterhin sic
Ansprechpartner/in| FD 60 - Bau und Planung | |
| Berliner Straße 3 27389 Lauenbrück |
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Der Winterdienst hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar bzw. begehbar sind.
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Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, soweit es sich um den Winterdienst in der geschlossenen Ortslage handelt. Die Räum- und Streupflicht kann auf die Anwohner übertragen werden, wobei die Übertragung zumutbar sein muss.
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Es werden keine Unterlagen benötigt.
Es fallen keine Gebühren an.
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
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