Wenn Ihr Unternehmen Dienstleistungen für öffentliche Auftraggeber des Landes Niedersachsen erbringt, können Sie ab dem 18.04.2020 Rechnungen in einem strukturierten elektronischen Format stellen und übersenden. Hierzu stehen Ihnen zwei Möglichkeiten der Übermittlung zur Verfügung: E-Mail und das Niedersächsische Antragssystem für Verwaltungsleistungen Online (NAVO).
Über NAVO können Sie elektronische Rechnungen an alle Verwaltungen des Landes, der Gemeinden sowie Anstalten des öffentlichen Rechts erstellen und senden, sofern diese an die Plattform angeschlossen sind. Sollte dies nicht der Fall sein, erkundigen Sie sich bitte bei der entsprechenden Dienststelle nach den angebotenen Möglichkeiten zur Übermittlung.
Alternativ können Sie auch selbst erstellte XRechnungen per E-Mail einreichen.
Ihre elektronische Rechnung wird auf formelle Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft. Sie erhalten eine Bestätigung über den Eingang der Rechnung.
Anschließend wird sie dem Adressaten mit Hilfe der Leitweg-ID bereitgestellt. Die Leitweg-ID wird dem Rechnungsteller durch den Auftraggeber bekanntgegeben und muss in der elektronischen Rechnung angegeben werden.
Folgende Übertragungskanäle können Sie für die Rechnungsstellung wählen:
Später soll die Rechnungsstellung über zwei weitere Übertragungskanäle möglich sein:
- De-Mail
- PEPPOL
Bitte beachten Sie, dass Sie als Rechnungssteller elektronische Rechnungen zehn Jahre lang digital und revisionssicher archivieren müssen.
Für die elektronische Rechnungsstellung im Land Niedersachsen wird der Standard XRechnung verwendet. Die Anforderungen dazu sind dem Standard XRechnung in der jeweils aktuellsten Version zu entnehmen. Dies bedeutet, dass Ihre Rechnungen maschinenlesbar abgebildet und eindeutig beschrieben sein müssen. Ein einfaches PDF reicht also nicht.