Adoption und Pflegekinder

Informationen zur Lebenslage
Aus unterschiedlichen Gründen sind die leiblichen Eltern manchmal nicht imstande für ihre Kinder zu sorgen. In solchen Situationen können diese Kinder dauerhaft oder vorübergehend von anderen Familien aufgenommen werden. Wie verläuft eine Adoption oder wer berät Sie, wenn Sie ein Pflegekind aufnehmen möchten?
DetailinformationenzuklappenBefristete Vollzeitpflege bei Pflegekindern, Begleitung
Sie sind Pflegeperson eines Kindes in Vollzeitpflege? Dann erhalten Sie fachliche Unterstützung und Beratung durch den Pflegekinderdienst.
DetailinformationenzuklappenDie Einwilligung eines Elternteils in die Adoption ersetzen
Soll ein Kind adoptiert werden, müssen beide Elternteile und das Kind in eine Adoption einwilligen. Die Einwilligung eines Elternteils kann in bestimmten Ausnahmefällen durch das Familiengericht ersetzt werden. Eine Ersetzung der Einwilligung eines Elternteils ist möglich, wenn dieser gegenüber seinem Kind gleichgültig ist, oder seine Pflichten gegenüber seinem Kind für einen längeren Zeitraum grob verletzt. In den vorgenannten Fällen kann die Einwilligung nur ersetzt werden, wenn es für...
DetailinformationenzuklappenEinmalige Leistung bei Aufnahme eines Pflegekindes
Bei Aufnahme eines Pflegekindes können einmalige pauschale Beihilfen bewilligt und mit dem ersten Pflegegeld überwiesen werden.
DetailinformationenzuklappenEinsicht in die Adoptionsakte erhalten
Wenn Sie sich als adoptiertes Kind über Ihre familiäre Herkunft informieren möchten, müssen Sie sich an die Adoptionsvermittlungsstelle wenden, die Ihre Adoption vermittelt hat. In der Regel gehören diese Stellen zu den Jugendämtern, es gibt jedoch auch Adoptionsvermittlungsstellen freier Träger, zum Beispiel der Kirchen. Die Fachkräfte Ihrer Vermittlungsstelle lassen Sie die Akten einsehen, unterstützen Sie bei der Recherche und stehen Ihnen für Fragen zur Verfügung. Eine Akteneinsicht...
DetailinformationenzuklappenEinwilligung des Vaters in die Adoption eines Kindes
Damit ein Kind zur Adoption freigegeben werden kann, bedarf es der Einwilligung beider Eltern. Diese Einwilligung kann in der Regel erst acht Wochen nach Geburt des Kindes erteilt werden. Wenn die Mutter nicht verheiratet ist, können Sie als Vater, wenn Sie nicht sorgeberechtigt sind, die Einwilligung in die Adoption bereits vor der Geburt des Kindes erteilen. Diese Einwilligung muss notariell beurkundet werden. Die Einwilligung in eine Adoption kann nicht bei einem Jugendamt beurkundet...
DetailinformationenzuklappenEinwilligung in die Adoption durch Kinder über 14 Jahre widerrufen
Wenn ein Kind adoptiert wird, muss neben den Eltern auch das betroffene Kind einwilligen. Das gilt für eine Adoption: -durch eine neue Familie, also die Fremd-Adoption, oder -durch einen Stiefelternteil, also die Stiefkind-Adoption. Für Kinder, die jünger als 14 Jahre sind, willigt die gesetzliche Vertretung ein. Ab dem 14. Geburtstag müssen Sie als betroffenes Kind selbst in die Adoption einwilligen. Zusätzlich muss Ihre gesetzliche Vertretung zustimmen. Diese Einwilligung können Sie ab...
DetailinformationenzuklappenFortführung der Unterbringung / Hilfe für junge Volljährige als Pflegekinder, Begleitung
Wenn es für ihre Entwicklung wichtig ist, können, junge Volljährige auch nach ihrem 18. Geburtstag Hilfen zur Erziehung erhalten und in Vollzeitpflege untergebracht werden.
DetailinformationenzuklappenHeilpädagogische Vollzeitpflege bei Pflegekindern
Kinder und Jugendliche in heilpädagogischer Vollzeitpflege bringen besondere Bedarfe mit. Dies erfordert eine enge und intensive Beratung der Beteiligten im Pflegeverhältnis. Der Kinderpflegedienst unterstützt und begleitet Pflegepersonen und -kinder mit umfangreichen Angeboten.
DetailinformationenzuklappenMonatliche Leistungen für den Unterhalt von Pflegekindern beantragen
Bei Leistungen der Vollzeitpflege wird der notwendige Unterhalt der/des Minderjährigen und jungen Volljährigen durch laufende Leistungen sichergestellt. Der notwendige Unterhalt umfasst die Kosten für den Sachaufwand und für die Pflege und Erziehung.
DetailinformationenzuklappenNachbetreuung nach Beendigung der Vollzeitpflege bei Pflegekindern beantragen
Wenn eine Vollzeitpflege endet, kann das Pflegekind als junger Volljähriger noch weiter Begleitung und Unterstützung in Anspruch nehmen.
DetailinformationenzuklappenPflegekinder
Ein Pflegekind ist ein Kind, das nicht in seiner Ursprungsfamilie, sondern in einer anderen Familie, seiner Pflegefamilie lebt. Pflegekinder kommen mit ganz unterschiedlichen Hintergründen in eine Pflegefamilie: -Eltern können aufgrund eines Todesfalls, einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls ihre Kinder nicht mehr versorgen -Eltern geraten aufgrund äußerer Umstände wie z. B. Arbeitslosigkeit oder Trennung und Scheidung in eine schwere Krise -Eltern sind mit dem alltäglichen Leben...
DetailinformationenzuklappenPflegschaft Einrichtung
Sind/ist -die sorgeberechtigten Eltern, -ein alleinsorgeberechtigter Elternteil oder -eine die Vormundschaft führende Person rechtlich oder tatsächlich verhindert, einzelne Aufgaben für ein von Ihnen/Ihr vertretenes Kind wahrzunehmen oder sind/ist diese/dieser nicht in der Lage oder bereit, die erforderlichen Aufgaben auszuführen, kann durch das Amtsgericht eine Pflegschaft für konkrete Aufgabengebiete eingerichtet werden. Einige Beispiele sind nachstehend...
DetailinformationenzuklappenSonderpädagogische Vollzeitpflege bei Pflegekindern
Kinder und Jugendliche in sonpädagogischer Vollzeitpflege bringen besondere Bedarfe mit. Dies erfordert eine enge und intensive Beratung der Beteiligten im Pflegeverhältnis. Der Kinderpflegedienst unterstützt und begleitet Pflegepersonen und -kinder mit umfangreichen Angeboten.
DetailinformationenzuklappenSorgerechtsbescheinigung beantragen
Sie haben das alleinige Sorgerecht für Ihr Kind und brauchen eine Bescheinigung (Negativbescheinigung) darüber? Hier erfahren Sie mehr.
DetailinformationenzuklappenÜbernahme der Unfallversicherung als Pflegeeltern beantragen
Die Leistungen in der Vollzeitpflege umfassen auch die Erstattung nachgewiesener  Aufwendungen für Beiträge zu einer Unfallversicherung.
DetailinformationenzuklappenÜbernahme von Beiträgen der freiwilligen Krankenversicherung für Pflegekind/er beantragen
Wenn für ein Pflegekind eine Familienversicherung nicht möglich ist und auch keine Pflichtversicherung besteht, kann das Jugendamt angemessene Beiträge für eine freiwillige Krankenversicherung übernehmen.
DetailinformationenzuklappenUnterstützung bei der Durchsetzung der dauerhaften Unterbringung eines Kindes bei den Pflegepersonen bekommen
Der Pflegekinderdienst kann die Pflegeeltern unterstützen, wenn ein Kind dauerhaft in der Pflegefamilie leben soll, weil sich die Bedingungen in der Ursprungsfamilie langfristig nicht verbessern.
DetailinformationenzuklappenVollzeitpflege für ältere Kinder und Jugendliche, Begleitung
Ältere Kinder und Jugendliche in Vollzeitpflege bringen besondere Bedarfe mit. Dies erfordert eine enge und intensive Beratung der Beteiligten im Pflegeverhältnis. Der Kinderpflegedienst unterstützt und begleitet Pflegepersonen und -kinder mit umfangreichen Angeboten.
DetailinformationenzuklappenZuschüsse für wichtige und notwendige Zusatzausgaben für Pflegekinder beantragen
Sie können einmalige Zuschüsse für wichtige persönliche Anlässe oder Urlaubs- und Ferienreisen für Ihr Pflegekind beantragen.
DetailinformationenzuklappenZuschuss zu Altersabsicherung als Pflegeeltern/Pflegeperson beantragen
Pflegepersonen können einen Zuschuss zu ihrer Altersvorsorge erhalten.
DetailinformationenzuklappenZuzahlungen und/oder Eigenanteile der Krankenhilfe für Pflegekind/er beantragen
Wenn der Krankenversicherungsschutz eines Pflegekindes für notwendige Maßnahmen nicht ausreicht, kann das Jugendamt unter Umständen erforderliche Zuzahlungen oder Eigenanteile übernehmen.
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