Fahrzeugbesitz

Informationen zur Lebenslage
Ob neu oder gebraucht - hier erfahren Sie, wann Sie ein Fahrzeug, Boot oder sonstiges Fortbewegungsmittel an-, ab- oder ummelden müssen, was es rund um Kennzeichen zu beachten gibt und welche Förderungen für die Anschaffung zur Verfügung stehen.
DetailinformationenzuklappenAbbau von Punkten im Fahreignungsregister
Durch ein Fahreignungsseminar können Sie Punkte abbauen. Das Fahreignungsseminar besteht aus verkehrspädagogischen und -psychologischen Elementen. Bei einem Punktestand von 1 bis 5 Punkten können Sie freiwillig ein Fahreignungsseminar besuchen. So können Sie einmal innerhalb von 5 Jahren 1 Punkt abbauen. Bei einem Punktestand von 6 bis 7 Punkten können Sie das Fahreignungsseminar ebenfalls freiwillig besuchen, allerdings ohne Punkteabzug. Das Fahreignungsseminar soll die Ursachen der...
DetailinformationenzuklappenAusnahmegenehmigung Parkausweis für Schwerbehinderte
Für behinderte Menschen können auf Antrag Parkerleichterungen in Form von Parkausweisen/Ausnahmegenehmigungen erteilt werden. Es ist zwischen zwei verschiedenen Ausweisen zu unterscheiden: 1. Blauer EU-Parkausweis (berechtigt zur Nutzung von Parkplätzen mit Zusatzzeichen "Rollstuhlfahrersymbol") 2. orangefarbener, nationaler Parkausweis (berechtigt NICHT zur Nutzung von Parkplätzen mit Zusatzzeichen "Rollstuhlfahrersymbol") Zusätzlich zu beiden Ausweisen wird immer eine...
DetailinformationenzuklappenAußerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen
Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt auch für Anhänger. Nachdem Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr nicht mehr bewegen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abstellen. Den Antrag können Sie persönlich oder Ihre Vertretung bei der zuständigen Zulassungsbehörde stellen. Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verschrotten lassen, können Sie das Kennzeichen des Fahrzeugs für eine spätere Wiederzulassung...
DetailinformationenzuklappenAuto abgeschleppt - kommunale Auskunft
Unerfreuliche Überraschung: Ihr Auto wurde behördlich abgeschleppt. Wer gibt jetzt Auskunft, wie es weitergeht?
DetailinformationenzuklappenFahrerlaubnis: Eintragung - von Punkten in das Fahreignungsregister
Ab dem 01.05.2014 gelten folgende Regelungen für die Eintragung von Punkten: -1 Punkt: Ordnungswidrigkeiten -2 Punkte: grobe Ordnungswidrigkeiten mit Regelfahrverbot sowie Straftaten -3 Punkte: Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis Punkte nach der bis zum 30.04.2014 gültigen Regelung werden wie folgt umgerechnet: -0 Punkte  = 0 Punkte -1-3 Punkte = 1 Punkt -4-5 Punkte = 2 Punkte -6-7 Punkte = 3 Punkte -8-10 Punkte = 4 Punkte -11-13 Punkte = 5 Punkte -14-15 Punkte = 6 Punkte -16-17...
DetailinformationenzuklappenFahrwegbestimmung von Gefahrguttransporten: Erteilung - Einzelfahrwegsbestimmung
Um während des Transports gefährlicher Güter größtmögliche Sicherheit zu gewähren, gelten für Gefahrguttransporte besondere Regelungen. Als gefährliche Güter werden Stoffe und Gegenstände bezeichnet, die während ihres Transports aufgrund ihrer Eigenschaften oder ihres Zustands eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellen und/ oder Leben und Gesundheit von Menschen sowie die Natur oder wichtige Gemeingüter schädigen können. Für bestimmte gefährliche Güter ist eine...
DetailinformationenzuklappenKFZ-Zulassung
Online Termin buchen Buchen Sie unter diesem Link für die Zulassungsstellen in Rotenburg (Wümme), Zeven und Bremervörde online einen Termin. Werden keine freien Termine angezeigt, dann sind diese leider komplett ausgebucht. Sie können alternativ auch weiterhin ohne Termin zu den bekannten Öffnungszeiten zu uns kommen. --- KFZ-Zulassung Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind. Die Zulassung wird von der Zulassungsbehörde...
DetailinformationenzuklappenKfz-Zulassung bei Umschreibung auf einen anderen Halter innerhalb des Zulassungsbezirkes
Wenn Sie ein Fahrzeug im Zulassungsbezirk Ihres Wohnortes oder Ihrer Betriebsstätte auf eine neue Halterin/einen neuen Halter anmelden möchten, müssen Sie bei der zuständigen Stelle Ihres Zulassungsbezirkes eine Umschreibung beantragen.
DetailinformationenzuklappenKraftfahrzeug Meldung technische Änderung
Bestimmte technische Änderungen müssen unverzüglich von der Technischen Prüfstelle oder einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation (DEKRA, GTÜ, KÜS, TÜV) begutachtet werden: - Änderung der Fahrzeugart - Änderung von Hubraum oder Leistung - Erhöhung der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit - Verringerung der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit, wenn diese fahrerlaubnisrelevant ist oder Reifen niedrigerer Geschwindigkeitsklassen verwendet werden...
DetailinformationenzuklappenKraftfahrzeug Zulassung neu aus Nicht-EU-Land
Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind. Daher ist für jedes Fahrzeug die Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens zu beantragen. Neue Fahrzeuge aus einem Nicht-EU-Land können unter bestimmten Voraussetzungen in Deutschland zugelassen werden.
DetailinformationenzuklappenKraftfahrzeug Zulassung bei Umschreibung auf einen anderen Halter außerhalb des Zulassungsbezirkes
Wenn ein Fahrzeug auf eine neue Halterin/einen neuen Halter in einem anderen Zulassungsbezirk umgeschrieben werden soll, muss ein Antrag bei der zuständigen Stelle im neuen Zulassungsbezirk gestellt werden. Die Beantragung kann persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person erfolgen.
DetailinformationenzuklappenKraftfahrzeugkennzeichen Ersatz
Beschädigte oder unleserlich gewordene Kennzeichenschilder müssen unverzüglich ersetzt werden.
DetailinformationenzuklappenKraftfahrzeugkennzeichen Ersatz wegen Diebstahl
Bei Diebstahl von Kennzeichenschildern ist eine Umkennzeichnung notwendig. Melden Sie den Diebstahl auf jeden Fall der Polizei.
DetailinformationenzuklappenKraftfahrzeugkennzeichen Ersatz wegen Verlust
Bei Verlust von Kennzeichenschildern ist eine Umkennzeichnung notwendig.
DetailinformationenzuklappenKraftfahrzeugkennzeichen Umtausch in Euro-Kennzeichen
Ihr altes amtliches Kennzeichen können Sie in ein Euro-Kennzeichen (mit blauem Rand) umtauschen.
DetailinformationenzuklappenKraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Ausfuhrkennzeichen
Wenn ein bisher nicht zugelassenes oder ein bisher in der Bundesrepublik zugelassenes, eventuell außer Betrieb gesetztes Fahrzeug mit eigener Kraft ins Ausland ausgeführt werden soll, wird dazu ein Ausfuhrkennzeichen benötigt.
DetailinformationenzuklappenKraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung H-Kennzeichen für historische Fahrzeuge
Als "historisch" gelten Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zum Verkehr zugelassen wurden. Entscheidend ist der Tag der ersten Zulassung.
DetailinformationenzuklappenKraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Kleines Motorradkennzeichen
Neben den bisherigen Kennzeichen können auch kleinere Motorradkennzeichen bis zu einer Minimalgröße von 18 x 20 cm verwendet werden. Diese Regelung gilt auch für Motorrad-Saisonkennzeichen und Motorrad-Oldtimer. Durch die Verkleinerung der Schriftgröße bieten die neuen Kennzeichen Platz für längere Erkennungsnummern, d. h. mehrstellige Zahlen-Buchstaben-Kombinationen nach dem Kürzel für den Zulassungsbezirk.  Die kleinen Motorradkennzeichen werden als zusätzliche Option angeboten. Es...
DetailinformationenzuklappenKraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Kurzzeit
Wenn Sie eine Probefahrt zur Prüfung der Gebrauchsfähigkeit oder eine Überführungsfahrt mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug innerhalb der Bundesrepublik Deutschland durchführen wollen, benötigen Sie dazu ein Kurzzeitkennzeichen (bis 1998: " rotes Kennzeichen ") zur einmaligen Verwendung.
DetailinformationenzuklappenKraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Oldtimerkennzeichen (älter als 30 Jahre)
Für Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zum Verkehr zugelassen wurden, kann ein rotes Kennzeichen (Rotes 07er Kennzeichen) beantragt werden. Entscheidend ist der Tag der ersten Zulassung. Für bis zum 28. Februar 2007 ausgegebene Kennzeichen, deren (eventuelle dreijährige) Befristung ausläuft, bevor das betreffende Fahrzeug 30 Jahre alt ist, besteht Besitzstandsschutz. Das rote 07er-Kennzeichen ist eine Alternative zum H-Kennzeichen und lohnt sich vor allem beim Besitz mehrerer...
DetailinformationenzuklappenKraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Saisonkennzeichen
Saisonkennzeichen sind für Fahrzeuge wie Motorräder, Cabrios oder Wohnmobile gedacht, die nur zu bestimmten Jahreszeiten benutzt werden. Deren Besitzerinnen/Besitzer beziehungsweise Halterinnen/Halter können sich damit das häufige An- und Abmelden ersparen. Der Versicherungsschutz und die Beitragspflicht ruhen im Zeitraum außerhalb des Betriebszeitraumes. Der Betriebszeitraum ist am rechten Rand des Kennzeichens angeführt (z. B. 05/11 = das Fahrzeug darf von Mai bis November benutzt...
DetailinformationenzuklappenKraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung steuerbefreit
Bestimmte, von der Kraftfahrzeugsteuer befreite Fahrzeuge, führen Kennzeichen mit grüner Schrift und grünem Rand auf weißem Untergrund. Hierzu zählen Fahrzeuge gemeinnütziger Organisationen, land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge und bestimmte Anhänger.
DetailinformationenzuklappenKraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Wunschkennzeichen
Seit einigen Jahren ist es möglich, ein Wunschkennzeichen zu erhalten. Viele zuständige Stellen bieten inzwischen eine Online-Vormerkung an. So können Sie unabhängig von Öffnungszeiten das passende Kennzeichen auswählen. Es kann reserviert werden für: -PKW/LKW -Motorrad -Saison- und Oldtimerkennzeichen
DetailinformationenzuklappenKraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung kleines Kennzeichen
Nicht selten wird bei der Zulassung eines Fahrzeuges der Wunsch nach einem verkleinerten Kennzeichen (sogenanntes "US - Kennzeichen" oder Leichtkraftradkennzeichen) geäußert. Derartige Kennzeichen können nur durch eine Ausnahmegenehmigung zugeteilt werden, die nur unter sehr eingeschränkten Voraussetzungen erteilt wird.
DetailinformationenzuklappenNeuzulassung eines Kraftfahrzeuges aus einem EU-Land
Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind. Bei einem Neufahrzeug mit allgemeiner Betriebserlaubnis bzw. EG-Betriebserlaubnis müssen Sie die Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens beantragen.
DetailinformationenzuklappenPrüf- und Siegelplaketten Ersatz
Wenn sich eine Plakette (Siegel- oder Prüfplakette) vom Kennzeichen gelöst hat oder bis zur Unkenntlichtkeit beschädigt wurde, müssen eine bzw. mehrere neue Plaketten auf dem bisherigen oder auf dem neuen Kennzeichenschild angebracht werden. Bitte wenden Sie sich bezüglich weiterer Details an die zuständige Stelle.
DetailinformationenzuklappenSchäden im Straßenbereich und an Brücken: Meldung
Schäden im Straßenbereich, wie beispielsweise lockere Gehwegplatten, Unebenheiten, Stolperfallen oder Löcher, sowie an Brücken können der zuständigen Stelle gemeldet werden. Die Meldung sollte Angaben -zur genauen Örtlichkeit, -zum Schaden und -zum Melder (für eventuelle Rückfragen) enthalten. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und gegebenenfalls eine Sofortmaßnahme beauftragt. Ansonsten werden die Schäden in das Straßenunterhaltungsprogramm aufgenommen.
DetailinformationenzuklappenUmmeldung Ihres Kraftfahrzeugs beantragen (ohne Halterwechsel)
Als Fahrzeughalterin/Fahrzeughalter melden Sie Ihr Fahrzeug auf eine neue Anschrift um und beantragen ein neues Kraftfahrzeugkennzeichen , wenn Sie Ihren Wohnsitz in eine andere Kommune verlegen. Auf eine Umkennzeichnung (Vergabe eines neuen Kennzeichens) kann verzichtet werden, wenn ein Wechsel des Fahrzeugs innerhalb von Zulassungsbereichen erfolgt, in denen die gleichen Unterscheidungskennzeichen geführt werden. Dies trifft nur auf die Städte und Landkreise bzw. die Regionen Göttingen,...
DetailinformationenzuklappenVerkauf des Kraftfahrzeuges melden
Tritt ein Wechsel in der Person des Halters ein, hat der bisherige Halter oder Eigentümer dies unverzüglich der zuständigen Zulassungsbehörde zum Zweck der Änderung der Fahrzeugregister mitzuteilen. Je nach Angebot der Zulassungsbehörde steht hierfür ein entsprechendes Formular zum Download zur Verfügung. Eine Mitteilung ist entbehrlich, wenn der Erwerber bereits die Änderungen der Zulassungsbehörde mitgeteilt hat. Der Erwerber hat unverzüglich nach Halterwechsel der für seinen Wohnsitz...
DetailinformationenzuklappenWiederzulassung eines Fahrzeugs
Ein außer Betrieb gesetztes Fahrzeug kann wieder zugelassen werden. Gleichzeitig ist eine Umkennzeichnung auf ein Wunschkennzeichen möglich.
DetailinformationenzuklappenZulassung eines gebrauchten Kraftfahrzeuges aus einem EU-Land
Die Zulassung eines Fahrzeugs, das in der EU oder im EWR bereits zugelassen war, ist auf Antrag möglich. Die Zulassung erteilt die zuständige Zulassungsbehörde. Wenn Sie ein neues oder gebrauchtes Fahrzeug im Ausland kaufen oder mit einem im Ausland auf Sie zugelassenen Fahrzeug nach Deutschland umziehen, müssen Sie für dieses Fahrzeug die Zulassung beantragen. Die Zulassung eines Fahrzeugs, das vorher im Ausland zugelassen war, ist im Vergleich zur Neuzulassung beziehungsweise Umschreibung...
DetailinformationenzuklappenZulassung eines gebrauchten Kraftfahrzeuges aus einem Nicht-EU-Land (Ausland)
Zulassung eines Fahrzeugs, das im Ausland (Nicht-EU-Land) bereits zugelassen war, ist auf Antrag möglich. Die Zulassung erteilt die zuständige Zulassungsbehörde. Wenn Sie ein gebrauchtes Fahrzeug im Ausland kaufen oder mit einem im Ausland auf Sie zugelassenen Fahrzeug nach Deutschland umziehen, müssen Sie für dieses Fahrzeug die Zulassung beantragen. Die Zulassung eines Fahrzeugs, das vorher im Ausland zugelassen war, ist im Vergleich zur Neuzulassung beziehungsweise Umschreibung...
DetailinformationenzuklappenZulassung eines Kraftfahrzeuges mit ausländischem Kennzeichen
Wenn Sie ein neues oder gebrauchtes Fahrzeug im Ausland kaufen oder mit einem im Ausland auf Sie zugelassenen Fahrzeug nach Deutschland umziehen, müssen Sie für dieses Fahrzeug die Zulassung beantragen.    Die Zulassung eines Fahrzeugs, das vorher im Ausland zugelassen war, ist im Vergleich zur Neuzulassung beziehungsweise Umschreibung aufwendiger, da mehr Unterlagen benötigt werden.
DetailinformationenzuklappenZulassung für 100km/h für Kraftfahrzeuge mit Anhängern (Kombinationen)
Die Zulassung für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen ist möglich -- für Personenkraftwagen mit Anhänger (Kombination), -- für sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t mit Anhänger (Kombination) und -- für Kraftomnibus-Anhänger-Kombinationen, wenn der Kraftomnibus mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t als Zugfahrzeug eine Tempo-100 km/h-Zulassung nach § 18 Abs. 5 Nr. 3 Straßenverkehrs-Ordnung(StVO) -...
DetailinformationenzuklappenZulassungsbescheinigung Meldung - wegen Verlust
Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung I oder II werden von der zuständigen Stelle Ersatzunterlagen ausgestellt. Bei Verdacht auf Diebstahl sollten Sie unbedingt die Polizei einschalten!
DetailinformationenzuklappenZulassungsbescheinigung Teil I Änderung
Bei einer Adressänderung innerhalb des Zulassungsbezirks erhalten Sie eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I .
DetailinformationenzuklappenZulassungsbescheinigung Teil I Ausstellung
Die Zulassungsbescheinigung Teil I hat den Fahrzeugschein abgelöst. Sie ist eine amtliche Urkunde zur Klärung der Erfüllung der technischen Betriebsvoraussetzungen. Die in der Zulassungsbescheinigung eingetragene Person ist Halterin/Halter des entsprechenden Fahrzeugs und damit nicht zwangsläufig auch Eigentümerin/Eigentümer oder gar Besitzerin/Besitzer, auch wenn in den meisten Fällen davon auszugehen ist. Vorteile sind die höhere Fälschungssicherheit, die EU-weite Lesbarkeit und...
DetailinformationenzuklappenZulassungsbescheinigung Teil I Ersatz
Eine generelle Umtauschpflicht vom alten Fahrzeugbrief auf die neue Zulassungsbescheinigung Teil II ist nicht gegeben. Allerdings darf es für ein Fahrzeug kein Nebeneinander von alten und neuen Papieren geben. Automatisch umgetauscht wird, wenn ohnehin ein neuer Fahrzeugschein auszustellen ist, weil dieser z.B. verloren gegangen ist. Dies gilt unabhängig davon, ob der alte Fahrzeugbrief noch vorhanden ist oder nicht. Der Fahrzeugschein wird vernichtet und durch die Zulassungsbescheinigung...
DetailinformationenzuklappenZulassungsbescheinigung Teil II Ausstellung
Die Zulassungsbescheinigung ist seit 2005 die amtliche Urkunde zur Klärung des Eigentums an einem Kraftfahrzeug und der Erfüllung der technischen Betriebsvoraussetzungen. Die in der Zulassungsbescheinigung eingetragene Person ist die Halterin/der Halter des entsprechenden Fahrzeugs und damit nicht zwangsläufig auch Eigentümerin/Eigentümer oder gar Besitzerin/Besitzer, auch wenn in den meisten Fällen davon auszugehen ist. Vorteile sind die höhere Fälschungssicherheit, die EU-weite Lesbarkeit...
DetailinformationenzuklappenZulassungsbescheinigung Teil II Ersatz
Eine generelle Umtauschpflicht vom alten Fahrzeugbrief auf die neue Zulassungsbescheinigung Teil II besteht nicht. Allerdings darf es für ein Fahrzeug kein Nebeneinander von alten und neuen Papieren geben. Automatisch umgetauscht wird, wenn ohnehin ein neuer Fahrzeugbrief auszustellen ist, weil dieser z.B. verloren gegangen ist. Dies ist unabhängig davon, ob der alte Fahrzeugschein noch vorhanden ist oder nicht. Der Fahrzeugbrief wird entwertet und durch die Zulassungsbescheinigung Teil II...
DetailinformationenzuklappenZulassungsbescheinigung Teil II Statusabfrage
Der Bearbeitungsstatus der Zulassungsbescheinigung Teil II kann bei der zuständigen Stelle erfragt werden.
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