Pflege
Informationen zur Lebenslage
Ein Pflegefall kommt oft unerwartet: Ein Unfall, ein Sturz, eine Krankheit – und ein Mensch wird plötzlich pflegebedürftig. Wo erhalte ich Unterstützung zur Pflege oder Pflegegeld? Informationen und Orientierung finden Sie in diesem Bereich.Befristete Vollzeitpflege bei Pflegekindern, Begleitung
Sie sind Pflegeperson eines Kindes in Vollzeitpflege? Dann erhalten Sie fachliche Unterstützung und Beratung durch den Pflegekinderdienst.
Einmalige Leistung bei Aufnahme eines Pflegekindes
Bei Aufnahme eines Pflegekindes können einmalige pauschale Beihilfen bewilligt und mit dem ersten Pflegegeld überwiesen werden.
Heilpädagogische Vollzeitpflege bei Pflegekindern
Kinder und Jugendliche in heilpädagogischer Vollzeitpflege bringen besondere Bedarfe mit. Dies erfordert eine enge und intensive Beratung der Beteiligten im Pflegeverhältnis. Der Kinderpflegedienst unterstützt und begleitet Pflegepersonen und -kinder mit umfangreichen Angeboten.
Heimbetreuung für Pflegeversicherte mit Behinderung beantragen
Leben Sie als Mensch mit Behinderung in einem Wohnheim oder einer anderen vollstationären Einrichtung, die Ihnen die soziale Teilhabe ermöglicht und Sie bei der Integration ins Arbeitsleben unterstützt? Dann übernimmt Ihre Pflegekasse unter bestimmten Voraussetzungen 15 Prozent der Kosten.
Die Pflegekasse zahlt pro Monat jedoch maximal EUR 266,00. Die restlichen Kosten tragen Sie selbst. Wenn Ihr Einkommen dafür nicht ausreicht, haben Sie Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter...
Hilfe zur Pflege beantragen
Sie haben Beeinträchtigungen Ihrer Selbstständigkeit oder Ihrer Fähigkeiten, die aus gesundheitlichen Gründen bestehen, und sind deshalb auf Hilfe durch andere angewiesen? Dann haben Sie unter bestimmten Umständen einen Anspruch auf Hilfe zur Pflege.
Wenn Sie pflegeversichert sind, ist zuerst Ihre zuständige Pflegekasse beziehungsweise Ihr privates Pflegeversicherungsunternehmen, das die private Pflege-Pflichtversicherung durchführt, für die Übernahme der Pflegekosten zuständig. Allerdings...
Monatliche Leistungen für den Unterhalt von Pflegekindern beantragen
Bei Leistungen der Vollzeitpflege wird der notwendige Unterhalt der/des Minderjährigen und jungen Volljährigen durch laufende Leistungen sichergestellt. Der notwendige Unterhalt umfasst die Kosten für den Sachaufwand und für die Pflege und Erziehung.
Unterhaltsheranziehung
Leistungsberechtigte Personen nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) haben in der Regel auch Verwandte oder Angehörige, die unterhaltsverpflichtet sind. Die Unterhaltspflichtigen werden unter bestimmten Voraussetzungen von der zuständigen Stelle zu Unterhaltszahlungen herangezogen.
Für weitere Informationen steht Ihnen das für Sie zuständige Sozialamt zur Verfügung.