Veranstaltungen und Feste

Informationen zur Lebenslage
Brauchtum und Vergnügen sind wichtig. Damit Ihre Feier oder öffentliche Veranstaltung ein Erfolg wird, unterstützen Sie die Behörden in vielen Fällen. Bitte informieren Sie jedoch die Verwaltung vorab, damit mögliche Ausnahmegenehmigungen erteilt werden können. Hier finden Sie Informationen und Behördenkontakte für Veranstaltungen, Versammlungen oder Sondernutzungen.
DetailinformationenzuklappenAußenwerbung: Genehmigung
Unter Außenwerbung werden die Werbeformen verstanden, bei denen sich der Werbeträger im öffentlichen Raum befindet. Das Anbringen von Außenwerbung ist in der Regel genehmigungspflichtig.
DetailinformationenzuklappenBrauchtumsfeuer (Osterfeuer)
Viele Ortsteile, Gemeinden und Städte veranstalten jährlich zu festen Terminen (Frühlingsanfang, Ostern, Walpurgis, Johanni, Erntedank, Sommer-/Wintersonnenwende etc.) öffentliche Brauchtumsfeuer. Osterfeuer Ein allseits beliebter Termin ist das jährlich in vielen Ortschaften stattfindende Osterfeuer. Osterfeuer sind Brauchtumsfeuer. Zwar ist das Abbrennen von Pflanzenabfällen grundsätzlich verboten, als Brauchtumsfeuer mit geselligem Beisammensein dürfen Osterfeuer jedoch nach Genehmigung...
DetailinformationenzuklappenOrganisation oder Durchführung von Prostitutionsveranstaltungen Anzeige
Wer eine Prostitutionsveranstaltung organisieren oder durchführen will, hat dies der am Ort der Veranstaltung zuständigen Behörde anzuzeigen.
DetailinformationenzuklappenStandplatzgenehmigung
Als Gewerbetreibender wird für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung benötigt. Die Bewerbung für einen Tagesstandplatz kann in mündlicher oder schriftlicher Form eingereicht werden. Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz muss ein schriftlicher Antrag gestellt werden.
DetailinformationenzuklappenVeranstaltung: Anzeige
Wer eine öffentliche Veranstaltung plant, muss diese in der Regel spätestens eine Woche vor der Veranstaltung schriftlich anzeigen.
DetailinformationenzuklappenVeranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum
Für Veranstaltungen, bei denen öffentliche Straßen durch die Anzahl der Teilnehmer oder deren Verhalten mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, ist eine Erlaubnis erforderlich. Erlaubnispflichtig sind z. B.: -motorsportliche Veranstaltungen mit Kraftfahrzeugen, Oldtimern oder Krafträdern -Radrennen, Radtourenfahrten, Triathlon Veranstaltungen, Volkswanderungen und Volksläufe -Umzüge -Straßenfeste, Märkte Auch wenn Veranstaltungen nicht ausschließlich auf einer Straße...
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