Verbraucherschutz
Informationen zur Lebenslage
Als Verbraucher möchten Sie ohne Gefahr für Gesundheit und wirtschaftliche Interessen am Geschäftsleben teilnehmen. Der Verbraucherschutz schützt unter anderem vor Gefährdungen, die für Sie nicht erkennbar sind wie in der Lebensmittelsicherheit oder Produktsicherheit.Schlachtung: Durchführung - amtliche Schlachttieruntersuchung
Wenn Sie Tiere schlachten, deren Fleisch zum Genuss für Menschen bestimmt ist, müssen Sie die Tiere vor und nach der Schlachtung amtlich untersuchen lassen. Dies betrifft:
-Rinder,
-Schweine,
-Schafe,
-Ziegen,
-Pferde und andere Huftiere,
-Geflügel -gilt nicht bei Abgabe des Fleisches von höchstens 10.000 Stück jährlich im eigenen landwirtschaftlichen Betrieb geschlachtetem Geflügel direkt an Verbraucher oder an örtliche Betriebe des Einzelhandels zur unmittelbaren Abgabe an...
Untersuchungsergebnisse über Gehalte an gesundheitlich nicht erwünschten Stoffen in oder auf Lebensmitteln: Übermittlung
Lebensmittelunternehmer sind nach § 44a Abs. 3 des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) i.V. m. der Verordnung zu Mitteilungs- und Übermittlungspflichten zu gesundheitlich nicht erwünschten Stoffen (MitÜbermitV) verpflichtet, ihnen vorliegende Untersuchungsergebnisse für Dioxine, dioxinähnliche und nicht dioxinähnliche polychlorierte Biphenyle der zuständige Stelle mitzuteilen. Mitteilungspflichtig sind nicht nur Höchstgehaltsüberschreitungen, sondern alle...
Verbraucherinformationsgesetz
Das Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), kurz Verbraucherinformationsgesetz, ist am 1. Mai 2008 in Kraft getreten. Seitdem sind die Lebensmittelüberwachungsbehörden der Länder grundsätzlich verpflichtet, dem Verbraucher Anspruch auf Informationen zu gewähren. Dieser Informationsanspruch ist durch die Novelle des Gesetzes seit September 2012 ausgeweitet worden. Künftig können Verbraucher nicht allein Informationen erhalten über Lebensmittel,...