Vor der Geburt

Informationen zur Lebenslage
Bereits, wenn Sie sich ein eigenes Kind wünschen, und während der Schwangerschaft, können Sie Leistungen in Anspruch nehmen und Vorkehrungen treffen.
DetailinformationenzuklappenGeburt Anzeige
Die Geburt eines Kindes muss der zuständigen Stelle, in deren Zuständigkeitsbereich es geboren wurde, angezeigt werden. Bei Geburten in Kliniken oder sonstigen Geburtshilfeeinrichtungen wird von diesen die Anzeige vorgenommen. Für die Anzeige einer Hausgeburt gelten weitere Bestimmungen.
DetailinformationenzuklappenGemeinsame Sorge für ein Kind erklären
Wenn Sie als Eltern eines gemeinsamen Kindes zum Zeitpunkt der Geburt nicht miteinander verheiratet sind, ist nur die Mutter sorgeberechtigt. Dies gilt nicht, wenn Sie als Eltern eine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben haben oder eine abweichende gerichtliche Entscheidung hinsichtlich des Sorgerechts getroffen worden ist. Über die Alleinsorge der Mutter kann eine schriftliche Auskunft erteilt werden, die sogenannte Negativbescheinigung. Möchten Sie gemeinsam sorgeberechtigt sein, müssen...
DetailinformationenzuklappenHausgeburt Anzeige
Die Geburt eines Kindes muss der zuständigen Stelle, in deren Zuständigkeitsbereich es geboren wurde, angezeigt werden. Zur Anzeige einer Hausgeburt sind in nachstehender Reihenfolge verpflichtet: -jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist, -jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist.
DetailinformationenzuklappenMutterschaftsanerkennung
Eine Erklärung, durch welche die Mutterschaft zu einem Kind anerkannt wird, kann in jedem Standesamt, bei Jugendämtern und vor Notaren beurkundet werden. Eine Anerkennung der Mutterschaft kommt nur in den Fällen zur Anwendung, wenn sich die Abstammung eines Kindes, nicht miteinander verheirateter Eltern, nach dem Recht des Staates in dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, oder alternativ nach dem Heimatrecht der Mutter richtet. Schreibt das ausländische Heimatrecht der Mutter...
DetailinformationenzuklappenSchwangerschaftskonfliktberatung
Sie sind schwanger und befinden sich in einer persönlichen, sozialen oder finanziellen Notlage? In unserer Beratungsstelle möchten wir Sie in Ihrer schwierigen Lebenssituation unterstützen und begleiten.     Wir werden Ihnen frei von Vorurteilen und mit Verständnis und Respekt begegnen und Ihnen bei Ihrer Entscheidung beratend zur Seite stehen. Wir unterliegen der Schweigepflicht. Die Beratung ist kostenlos. Wir bieten Ihnen: -Beratung mit Beratungsnachweis (gem. § 218 StGB) im...
DetailinformationenzuklappenVaterschaftsanerkennung
Eine Erklärung, durch welche die Vaterschaft zu einem Kind anerkannt wird, sowie die Zustimmungserklärung der Mutter, kann in jedem Standesamt, bei Jugendämtern und vor Notaren beurkundet werden. Eine wirksame Anerkennung der Vaterschaft kann erfolgen, wenn keine Vaterschaft eines anderen Mannes zu diesem Kind besteht. Die Anerkennung der Vaterschaft und die Zustimmungserklärung der Mutter, werden in öffentlich Form beurkundet. Eine Anerkennung der Vaterschaft ist bereits vor der Geburt...
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