Gemäß § 7 Abs. 2 der aktuell gültigen Fassung der Satzung über den Betrieb und die Benutzung von Tageseinrichtungen für Kinder der Samtgemeinde Fintel (KiTa-Satzung) ist der Bedarf bei einer Betreuung über 14.00 Uhr hinaus für jeden Sorgeberechtigten nachzuweisen.
Bitte laden Sie hier die aktuellen Arbeitszeitnachweise beider Sorgeberechtigten hoch.